Änderungsantrag: Umsetzung der Variante 1 – Rückbau des Querbauwerks am Mariengymnasium

Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün am 31.01.2023

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen zum TOP 1 Sanierung Stauwehr Mariengymnasium:

  1. Die Umsetzung der Variante 1 – Rückbau des Stauwehrs am Mariengymnasium.
  2. Die Erstellung eines Fachgutachtens über die Belange der Rote-Liste- und FFH-Arten Fischotter und Biber in Auftrag zu geben.
  3. Da in unmittelbarer Nähe der Aa am Mariengymnasium Eidechsen gesichtet wurden, beantragen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Untersuchung über ein evtl. vorhandenes Habitat einzuleiten.
  4. Genaue Darstellung der Kosten und die Fördermöglichkeiten beider Varianten.

Begründung:
Vor 57 Jahren wurde das Stauwehr am Mariengymnasium gebaut.
Viele wasserbauliche Maßnahmen, die in den 1960er Jahren umgesetzt worden sind, haben sich in der heutigen Zeit als große Fehler herausgestellt. Das gilt auch für das Stauwehr am Mariengymnasium.

Nicht nur der Schutz vor Hochwasser hat sich verschlechtert, auch hat das Stauwehr die Ökologie der Bocholter Aa deutlich verschlechtert.
Der Bau einer Fischtreppe ist hier nur ein Kompromiss.
Kleinstlebewesen, Fische aber auch der Biber und Fischotter sind auf durchgängige Fließgewässer angewiesen. Sie müssen sowohl flussaufwärts als auch flussabwärts wandern können.
Auch sind Eidechsen am Ufer gesichtet worden.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) besagt, dass Gewässer bis 2027 in einem guten ökologischen Zustand sein müssen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen natürlich, dass beispielsweise Planungen im Kubaai Gelände unter der Prämisse umgesetzt wurden, dass die Aa weiterhin aufgestaut wird.
Gleichwohl: Die Nachteile, welche durch die Herstellung der Durchgängigkeit entstehen, entsprechen bei weitem nicht den Nachteilen, die entstehen, wenn die Aa wieder aufgestaut wird.

Eine Bewertung der Variante 3 mit dem Zielrealisierungsgrad 5 bei der ökologischen Wertigkeit Durchgängigkeit, ist unseres Erachtens viel zu hoch.
Dadurch, dass in der Variantenbetrachtung nur das Ziel „Durchgängigkeit“ betrachtet wurde ist ein wichtiger Punkt, nämlich die Bewertung der Ökologie der Bocholter Aa im gesamten Innenstadtbereich, nicht mit in die Bewertung eingeflossen.
Die Charakteristik eines Fließgewässers ändert sich in hohem Maße durch das Aufstauen.
Die Bocholter Aa wird im Bereich des Oberwassers über ca. 2 km zu einem Stillgewässer.
Mit den entsprechenden negativen Folgen. Faulschlammbildung, Sauerstoffzehrung/Sauerstoffmangel und übermäßiger Wuchs von Wasserlinsen.

In Zeiten des Klimawandels kann das ein „Kippen“ des Gewässers fördern.
Leider hören wir immer wieder von Fischsterben, auch in den Gewässern des Kreises Borken.

Kosten:
Die Baukosten von 1,9 Mio Euro für den Bau eines neuen Stauwehrs mit Fischtreppe sind unserer Meinung nach viel zu tief geschätzt. Preisbasis 2021! Wir alle wissen, wie die Preise durch die Inflation, Fachkräftemangel und Lieferengpässe gestiegen sind.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen aufgrund des Ministerialerlasses eine mögliche Förderung von höchstens 40% für die Fischtreppe.
Der Bau des Stauwehrs wird wahrscheinlich nicht gefördert.

Hier müssen die Kosten vor einer Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung genau dargestellt werden.

Die Umsetzung der Variante 1 ist mit 50.000 Euro – 250.000 Euro netto um ein vielfaches kostengünstiger.

Ansprechpartner*innen:
Monika Ludwig, Christoph Paffrath und Martin Beltinger