Anfrage: Stauwehr Stadtschleuse am Mariengymnasium

Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün am 11.05.2021

Anfrage:
Für die Sitzung am 11.05.21 haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Anfrage:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 27.02.2020 wurde einstimmig der Sperrvermerk zur Mittelbereitstellung von 100.000 Euro aufgehoben.

In der Sitzungsvorlage Nr. 0305/2019 wurde die Dringlichkeit der Maßnahme dargestellt:

….Das Staurecht am Stauwehr Stadtschleuse am Mariengymnasium gehört der Stadt Bocholt. Damit muss sie auch die Durchgängigkeit des Querbauwerkes herstellen. Ziel ist es, in Zusammenhang mit der Sanierung des Bauwerkes gleichzeitig der Verpflichtung zur Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers nachzukommen. Im Umsetzungsfahrplan, der an die EU gemeldet ist, ist die Realisierung der Herstellung der Durchgängigkeit für dieses Querbauwerk bis 2021 festgelegt.


Vor dem Hintergrund eines möglichen Versagens der Stauanlage müssen die ersten Planungsleistungen kurzfristig vergeben werden. Dabei sollen mehrere Varianten untersucht und bewertet werden. Erst wenn eine Vorzugsvariante feststeht, kann es eine belastbare Kostenschätzung geben…..

Eine der Varianten wäre die vollständige Entfernung des Querbauwerks.
Sie wäre die kostengünstigste und kommt den Vorgaben der WRRL am nächsten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchten wissen, wie der aktuelle Sachstand der Maßnahme Stadtschleuse ist.

Auch in der Aufstellung der in Auftrag gegebenen Gutachten für 2020 ist kein entsprechendes Gutachten aufgeführt (wurde auch nicht in Auftrag gegeben lt. Antwort auf die Nachfrage von Frau Ludwig in der HFA Sitzung am 03.03.2021). 

Christoph Paffrath
Mitglied des Ausschusses

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