Anfragen: Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken in der Stadt Bocholt

Vorwort zur Anfrage

Wir Grüne hatten in der vergangenen Sitzung des  Ausschusses für Wirtschaftsförderung eine Vertagung des Themas Vergabekonzept gefordert.
Es ist leider entschieden worden, dass Fragen nur an das Bürgermeisteramt gestellt werden können.
Eine zusätzliche Gelegenheit, dieses für Bocholts Zukunft so wichtige Thema ausführlich zu diskutieren, ist somit nur noch in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) gegeben.

Das sehen wir GRÜNE sehr kritisch.
Das Vergabekonzept hat viele gute Ansätze wie die Verbesserung der Transparenz. 

Insbesondere der Arten- bzw. Naturschutz ist in unseren Augen deutlich zu kurz gekommen.

Wir fordern, dass im Rahmen eines solchen Vergabekonzeptes z. B. ökologisch wertvolle Baumbestände, unbedingt erhalten bleiben müssen.
Als Beispiel seien da die Jahrhunderte alten Eichen im neuen Industriegebiet Mussum genannt.

Ein zweiter Punkt, den wir Grüne sehr kritisch sehen, ist die Möglichkeit der Erbbaurechtvergabe  z. B. durch Landwirte.

Hier wird dem Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet, weil die Flächen nicht mehr verkauft bzw. gekauft werden müssen. 
Langfristig sehen wir da eine deutliche Liberalisierung der Bodenpolitik in Bocholt. Zudem werden auf Landesebene durch die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans bzw. des Regionalplanes mehr landwirtschaftliche 
Flächen als Gewerbeflächen ausgewiesen.

Fragen zum Konzept für die Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken in der Stadt Bocholt

Wo findet sich die Leitlinie für eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung in dem Konzept wieder bzw. welche Auswirkung hat diese auf das Konzept?

Wie und vom wem werden vertraglich zugesagte Vereinbarungen nachgehalten und welche Konsequenzen ergeben sich bei Vertragsverletzungen?

II.3 Vergabestrategie

Fragekomplex CSR-Faktoren

  • Wie werden die CSR-Faktoren für die Unternehmen genau ermittelt und bewertet?
  • Worauf beziehen sich diese Faktoren (auf Bocholt, Mitarbeiter, global?)
  • Geht es bei den CSR-Faktoren um einmalige Maßnahmen oder um ein dauerhaftes gesellschaftliches Engagement?
  • Gibt es eine Nachweispflicht und welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen?
  • Was passiert bei Nichteinhaltung?

III. Maßnahmenkatalog

  • Wie sollen die Preisabschläge im Gegenzug für Maßnahmen zur Steigerung der Ökologischen Nachhaltigkeit (Tab. 6) ausgestaltet werden und auf welche Maßnahmen genau beziehen sich diese?  

III.1. Flexibilisierung der Preispolitik und Anreize zur Steigerung der Bebauungsdichte

  • Gibt es hier schon ein Preismodell?
  • Wird dieses Modell durch die STVV verabschiedet oder durch die WiFö festgelegt?
  • Wer legt die Preise fest?
  • Wie und wer legt die Modelle zur Nachnutzung bei Beendigung des Gewerbebetriebes fest? 
  • Ist ein Vorkaufsrecht der Stadt bei der Grundstücksvergabe in den Verträgen vorgesehen?
  • Ist ein Mindestpreis für Gewerbeflächen vorgesehen und wenn ja in welcher Höhe?
  • Falls bislang kein Mindestpreis existiert, wer legt den fest?

III.2 Ausnutzung des planungsrechtlichen Spielraums und Fortführung einer liberalen Genehmigungspraxis

  • Was versteht die Verwaltung unter einer „liberalen Genehmigungspraxis im Rahmen der gesetzl. Vorgaben“? Erläuterung gerne mit Beispiel.

III.3 Vergabe von Optionen für Erweiterungsflächen

  • Wie lang ist eine Reservierung möglich/vorgesehen?
  • Wie oft und unter welchen Voraussetzungen ist eine Reservierung verlängerbar?

III.4 Nachhaltige kommunale Bodenbevorratungspolitik

  • B90/Die Grünen begrüßen ausdrücklich die kommunale Bodenbevorratungspolitik. Gibt es hier schon genaue Modelle bzw. Denkmodelle?
  • Wenn nein, bis wann werden diese von wem vorgestellt und wer beschließt diese?

III. 5 Erbbaurechte für gewerbliche Investoren

B90/Die Grünen lehnen grundsätzlich private Erbbaugeber für Gewerbegrundstücke, die durch Umwandlung einer Fläche durch Änderung des Bebauungsplanes entstehen, ab. Bei Brownfields, d.h. brachliegenden Gewerbeflächen, sind wir diskussionsbereit. Kaufoptionen müssen in einem solchen Fall aber verbindlich vereinbart werden und die Verwaltung muss in solchen Fällen einen Standardvertrag vorgeben, um Spekulationen mit Gewerbeflächen zu vermeiden.

Gelten Erbbaurechte ausschließlich für Grundstücke oder auch fImmobilien (Stichwort Brownfields)?

Fragen zum privaten Erbbaurechtgeber durch Änderung des Bebauungsplanes

  • Wie will die WiFö sicherstellen, dass privates Erbbaurecht nicht zu Spekulationseffekten und einer Zunahme der versiegelten Fläche führt?
  • Wie sind die Kriterien bei einer Bebauungsplanänderung für private Erbbaugeber?
  • Wie wird die Wertsteigerung des Grundstückes durch Bebauungsplanänderung bei privaten Erbbaugebern bewertet und wie wird die Nachnutzung festgelegt?
  • Gibt es ein Kaufrecht für den Erbbaunehmer bzw. eine Pflicht zum Verkauf durch den Erbbaugeber?
  • Wer legt den Erbbauzins bei privaten Erbbauvereinbarungen fest?

Monika Ludwig
Fraktionssprecherin

Kerstin Schöttler
Jens Grotstabel
Mitglieder im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus