Anfrage: Wiederaufstauen der Bocholter Aa

Stauwehr Bocholter Aa

Gremium: AS für Umwelt und Grün am 30.01.2024

  1. Aus welchen Gründen ist ein kurz- bis mittelfristig geplantes Wiederaufstauen der Aa geplant?
  2. Liegt der Verwaltung das Fachgutachten Biber/Fischotter vor?
  3. Falls ja, bitten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Gutachten dem Gremium zur Ansicht zu übermitteln und in der nächsten Sitzung des AS für Umwelt und Grün vorzustellen.

Begründung:
Mit Öffnung der Wehrklappen (Mai 2022) an der Stadtschleuse stellten sich natürliche Abfluss Verhältnisse in der Bocholter Aa ein. Seitdem finden ständig ökologische Verbesserungen sowohl in der fließenden Aa aber auch an deren Ufern statt, die Biodiversität wird erhöht und auch das Innenstattklima wird dadurch verbessert.
Die Verwaltung der Stadt Bocholt plant und beantragt z.Zt. aktuell einen Wiederaufstau der Bocholter Aa.
Die oben aufgeführten positiven Entwicklungen in und an der Bocholter Aa werden durch ein von der Stadtverwaltung geplantes Wiederaufstauen der Aa zunichte gemacht.
Das entspricht nicht den Zielen einer Klimakommune Bocholt.

Vor dem Hintergrund der noch nicht durchgeführten Arbeiten, macht es keinen Sinn die Bocholter Aa wieder aufzustauen.
Die Sanierung der Rathaus-Stützen in der Aa wurde noch nicht durchgeführt!
Die Arbeiten, schneiden der Spundwände an/in der Aa und Pläne Nordufer Aa Don Bosco sind noch nicht genehmigt (Stand 13.12.23).

Vor einem Wiederaufstau sind lt. Genehmigung der Bezirksregierung (vom 15.12.2021) zum Ablassen der Bocholter Aa Nebenbestimmungen zu erfüllen.
Eine Nebenbestimmung ist die Erstellung eines Fachgutachtens zu den streng geschützten Arten Fischotter und Biber. Das Fachgutachten ist der höheren Naturschutzbehörde vor dem ggf. geplanten Wiederaufstau vorzulegen.
Uns liegen Informationen vor, dass das Fachgutachten fertig gestellt wurde und ca. Mitte November der Stadt Bocholt übermittelt wurde.

Ansprechpartner*innen:
Michael Klein-Uebbing, Martin Große-Vehne und Monika Ludwig