Antrag: Laufende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW, mit in die Prüfung der möglichen Alternativlösungen für das Rathaus einbeziehen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage 04/2021 Sanierung neues Rathaus

In der Stadtverordnetenversammlung am 13.01.2021 wird der TOP Sanierung neues Rathaus – Prüfung möglicher Alternativlösungen/weitere Vorgehensweise –  behandelt.

Zu dem Punkt beantragen die Bocholter GRÜNEN, dass die zurzeit laufende Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW, mit in die Prüfung der möglichen Alternativlösungen einbezogen wird.

Begründung:

Das Denkmalschutzgesetz NRW wird zurzeit überarbeitet.

Es ist wahrscheinlich, dass dem Klimaschutz und der Behindertengerechtigkeit ein größerer Spielraum bei der Sanierung von  denkmalgeschützten Gebäuden zu gesprochen wird.

Da es gute Vorschläge seitens der Verwaltung gibt, das neue Rathaus im Zuge der Sanierung deutlich Behinderten gerechter zu gestalten, soll das überarbeitete Gesetz mit in die Überlegungen einbezogen werden.

Ein Entwurf für die deutlich Behinderten gerechtere Sanierung des Bocholter Rathauses , der auf guten Vorschlägen der Verwaltung entstanden ist, ist anhand der Richtlinien des „veralteten“ Denkmalschutzgesetztes NRW gescheitert. 
Außerdem waren viele Impulse im Bereich Energieeffizienz – damit verbundene langfristige finanzielle Einsparungen für die Stadt Bocholt und wichtige Schritte im Bereich Klimaschutz, aufgrund der Gesetzeslage nicht umsetzbar.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Behindertengerechtigkeit und dem Klimaschutz eine gesteigerte Gewichtung bei der Sanierung des Bocholter Rathauses zugesprochen werden.

Aufgrund der aktuellen Überarbeitung des Denkmalschutzgesetzes NRW beantragen wir, die Chancen der immens wichtigen Überlegungen zu mehr Behindertengerechtigkeit, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz, neu zu definieren und in die Planung der Sanierung des neuen Rathauses zu integrieren.