Antrag: Die Beschlussnahme über das Konzept zur Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken zu vertagen

Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern:

  • Insgesamt detailliertere Informationen, um das Konzept zu optimieren.
  • Deutlich stärkere Berücksichtigung ökologischer Aspekte und verbindliche Einbindung der Leitlinie für eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung.
  • Erbbaurechtgeber darf ausschließlich die Kommune sein. 
  • Das Konzept für die Vergabe von Gewerbeflächen muss einen verbindlichen Charakter haben (siehe S. 27).

Erläuterung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen ausdrücklich das im Vergabekonzept formulierte Ziel der optimierten Flächennutzung und des transparenten Bewertungssystems. Wir erkennen ebenfalls einen positiven Ansatz zu einer nachhaltigen zukunftsweisenden Wirtschaftsentwicklung in Bocholt.

Im vorliegenden Vergabekonzept werden wertschöpfungs- und steuerkraftspezifische Kennzahlen als Primärziel und Schwerpunkt benannt. Ökologische, arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Zielsetzungen stellen dagegen nur Sekundärziele dar und sind deutlich unterbewertet (siehe Ziffer II.3 Vergabestrategie), was sich nicht zuletzt auch in der Punktevergabe der Bewertungsmatrix niederschlägt. Grundsätzlich wird im vorliegenden Konzept der Begriff „Nachhaltigkeit“ vorrangig rein ökonomisch definiert. 

Weiterhin ist im vorliegenden Konzept nicht erkennbar, inwieweit eine Berücksichtigung der Leitlinien „Nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung“ stattgefunden hat. Nach diesen Leitlinien sollte der Aspekt der ökologischen Nachhaltigkeit im Rahmen der Vergabe von städtischen Grundstücken einen größeren Stellenwert einnehmen – dies wurde als Intention der Leitlinie bereits im Vorwort beschrieben.

Bevor eine Vergabe von Gewerbegrundstücken nach dem vorliegenden Konzept überhaupt erst erfolgen kann, ist ein entsprechendes Grundstück planerisch zu gestalten und im Kontext der insgesamt als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche „zuzuschneiden“. Dieser Planungsschritt muss aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwingend auch im Vergabekonzept berücksichtigt sein. Für den Erhalt der Biodiversität relevante Bereiche, müssen grundsätzlich erhalten bleiben und dürfen daher nicht überplant werden. Beispielhaft ist hier der Baumbestand im neu geplanten Gewerbegebiet Mussum zu nennen. Eine klare und verbindliche Festlegung zur Erhaltung solcher Flächen und Teilbereiche bereits bei der Konzeption erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermissen verbindliche Kontrollmechanismen sowie die Benennung von Konsequenzen bei Nichteinhaltung vergaberelevanter Punkte, die letztendlich in der Bewertungsmatrix Berücksichtigung fanden.

Wir sehen die Möglichkeit einer privat-erbbaurechtlichen Vergabe von potentiellen Gewerbeflächen äußerst kritisch. Bei einem evtl. Kaufinteresse des Unternehmens sehen wir einen evtl. Interessenskonflikt mit dem privaten Erbbaurechtgeber. Daher sollte ausschließlich die Kommune das Recht des Erbbaugebers für Gewerbeflächen haben.

Darüber hinaus sind viele Einzelpunkte nicht klar definiert und benötigen eine Detailklärung, bevor über ein solch komplexes und in seiner Wirkung weitreichendes Werk entschieden werden kann.