Antrag: Verschiebung der Abstimmung über den Erhalt der drei städtischen Gymnasien Bocholts und Festlegung der Zügigkeiten der städtischen Gymnasien

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung TOP 8 Vorlage 214/2021

Begründung:
Vor einer umfassenden Information der Stadtverordneten über die Planungen der Verwaltung für die gesamte Schullandschaft Bocholts (Schulentwicklungsplan) kann ein solcher Beschluss nicht gefasst werden.

Der Beschluss, die vier Gymnasien Bocholts zu erhalten, hat Auswirkungen auf die gesamte Schullandschaft. Daher sollte die Verwaltung den gesamten Schulentwicklungsplan vorstellen und dieser als Ganzes von STVV abgestimmt werden.

Der Erhalt der vier Gymnasien garantiert allen Schüler*innen mit Gymnasialempfehlung einen Platz an einem Gymnasium, was durchaus begrüßenswert ist, obwohl die Gestaltung einer ausgewogenen Oberstufe mit dauerhaft vier Eingangsklassen besser gestaltet werden kann.

Leider stehen für Schüler mit Realschulempfehlung langfristig nicht Realschulplätze in ausreichender Zahl – entsprechend den ausgegebenen Realschulempfehlungen – zur Verfügung. An den Realschulen besteht nach Elternwillen ein Mehrbedarf an Plätzen. D.h., es gibt und wird auch zukünftig eine höhere Anmeldung an dieser Schulform geben als Schulplätze vorhanden sind.

An der Gesamtschule gibt es ebenso einen Überhang an Anmeldungen zur tatsächlichen Schulplatzkapazität.

Das Problem verstärkt sich nach der sog. Orientierungsstufe (5./6. Klasse,) wo Schüler vom Gymnasium aufgrund Kapazitätsengpassen an den Realschulen zur Hauptschule verwiesen werden.page1image32850880

Diesem Problem wird der von der Verwaltung im Schulausschuss vorgestellte Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufe 1 (Haupt-, Real- und Gesamtschule) nicht gerecht und sollte deshalb den STVV als Ganzes vorgestellt werden, bevor die STV eine solch weitreichende Entscheidung treffen.

Ohne an dieser Stelle zu sehr ins Detail zu gehen, wird dem Elternwillen im vorgelegtem Entwurf nicht mehr entsprochen. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob es darauf einen Rechtsanspruch gibt.

Der Elternwille muss eine zentrale Grundlage für die Planung der Schullandschaft in den nächsten Jahren sein. Durch den Planungsvorschlag der Verwaltung wird der Schulfrieden in Bocholt empfindlich gestört werden.

Außerdem wird der Wert der Chancengleichheit durch den Vorschlag der Verwaltung nicht gewahrt. Allen Schüler*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erlangen.

Auch ist nicht hinzunehmen, dass Schüler*Innen durch Abschulung vom Gymnasium und der Realschule automatisch an die Hauptschule wechseln müssen, weil Realschulen und Gesamtschulen keine Aufnahmekapazität für diese Schüler*innen haben.

Bärbel Trauthig
Mitglied des Ausschusses
Annette Gruemer-Weyers
Stadtverordnete

Monika Ludwig
Fraktionssprecherin