Änderungsantrag zum Konzept für die Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken in der Stadt Bocholt

Gremium: Stadtverordnetenversammlung

Vorwort zum Änderungsantrag

Wir Grüne hatten in der vergangenen Sitzung des  Ausschusses für Wirtschaftsförderung eine Vertagung des Themas Vergabekonzept gefordert.
Es ist leider entschieden worden, dass Fragen nur an das Bürgermeisteramt gestellt werden können.
Eine zusätzliche Gelegenheit, dieses für Bocholts Zukunft so wichtige Thema ausführlich zu diskutieren, ist somit nur noch in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) gegeben.

Das sehen wir GRÜNE sehr kritisch.
Das Vergabekonzept hat viele gute Ansätze wie die Verbesserung der Transparenz. 

Insbesondere der Arten- bzw. Naturschutz ist in unseren Augen deutlich zu kurz gekommen.

Wir fordern, dass im Rahmen eines solchen Vergabekonzeptes z. B. ökologisch wertvolle Baumbestände, unbedingt erhalten bleiben müssen.
Als Beispiel seien da die Jahrhunderte alten Eichen im neuen Industriegebiet Mussum genannt.

Ein zweiter Punkt, den wir Grüne sehr kritisch sehen, ist die Möglichkeit der Erbbaurechtvergabe  z. B. durch Landwirte.

Hier wird dem Flächenverbrauch Tür und Tor geöffnet, weil die Flächen nicht mehr verkauft bzw. gekauft werden müssen. 
Langfristig sehen wir da eine deutliche Liberalisierung der Bodenpolitik in Bocholt. Zudem werden auf Landesebene durch die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans bzw. des Regionalplanes mehr landwirtschaftliche 
Flächen als Gewerbeflächen ausgewiesen.

Änderungsantrag zum Konzept für die Vergabe von Gewerbe- und Industriegrundstücken in der Stadt Bocholt

Das vorliegende Konzept enthält grundsätzlich gute Ansätze. Bündnis90/Die Grünen unterstützen besonders das Bestreben der optimierten Flächennutzung, was seit je her eines der Ziele grüner Industrie- und Baupolitik ist. Wir begrüßen ebenfalls einen objektiven Kriterienkatalog zur Vergabe von Industrieflächen, wobei die Gewichtung nur bedingt unseren Vorstellungen entspricht.

Wir kritisieren insbesondere, dass der Begriff Nachhaltigkeit rein ökonomisch definiert wird und rein ökologische Maßnahmen kaum in die Bewertung einfließen. 

Bündnis 90/Die Grünen fordern:

  • Einen Anteil von 6 Punkten für besondere ökologische Einzelmaßnahmen nicht baulicher Art in der Bewertungsskala (gemäß Tab. 12). Ein Bewerber muss für den Zuschlag für eine Gewerbefläche mindesten 3 Punkte erreichen.
  • Bei mehreren Interessenten für die gleiche Gewerbefläche ist der Bewerber zwingend zu bevorzugen, der in der Summe eine höhere Punktzahl für CSR und ökologische Einzelmaßnahmen nicht baulicher Art erzielt.
  • Erbbaurechtgeber kann ausschließlich die Kommune sein
  • Gewerbegrundstücke sind planerisch so zu entwickeln, dass ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten bleiben. Diese Biotope bleiben in städtischer Hand und dienen als „Grüne Erholungsinseln“ im Gewerbegebiet.
  • Eine verbindliche Einbindung der Leitlinie für eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung
  • Eine Evaluierung des Konzeptes nach 5 Jahren

Monika Ludwig
Fraktionssprecherin

Kerstin Schöttler
Jens Grotstabel
Mitglieder im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus