Änderungsantrag: Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt

Gremium: Haupt- und Finanzausschuss

Änderungsantrag:
TOP 4: Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, folgende Punkte unter § 4 mit in die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt aufzunehmen:

  • Für alle Kapitalanlagen der Stadt Bocholt gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen – Brundtland-Kommission.
  • Keine direkten oder indirekten Finanzanlagen der Stadt Bocholt an solchen Unternehmen, deren Rendite auf ethisch und ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken beruht.
  • Keine Beteiligungen an Unternehmen zu halten:
    – die Kinderarbeit zulassen,
    – Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
    – deren Geschäftsgrundlage auf der Extraktion, Veredelung oder dem Vertrieb von nuklearen oder fossilen Energieträgern (Ausnahme Erdgas) sowie der darauf beruhenden Mineralöl- oder Kohleprodukte extrahieren, veredeln oder vertreiben,
    – Schiefergasgewinnung (Fracking) betreiben.
  • Mittelfristig:
    – Keine Beteiligung an Firmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
    – Tierversuche bei Kosmetika durchführen oder
    – denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind.

Begründung:

Nachhaltige Anlagestrategien sind ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der UN ( SDGs).

Kernbotschaften zu Divestment und nachhaltigem Re-Investment in deutschen Kommunen:

1. Doppelte Rendite kann erzielt werden – Finanzielle Rendite und positiver Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft. Dafür gibt es bereits mehrere kommunale Beispiele.

2. Divestment vermeidet Risiken – Transformationsrisiken, physische Risiken und Reputationsrisiken.

3. Divestment ist machbar – Es bedarf eines politischen Willens und Beschlusses. Die letztendliche Umsetzung gestaltete sich am Ende relativ einfach und unkompliziert.

4. Kommunen sind zentrale Akteure – Die Ziele für Nachhaltige Entwicklung können nur durch das konsequente Handeln aller Akteure, einschließlich Städten und Landkreisen, erreicht werden.

Auch Bocholt steht durch die COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen und Belastungen. Das betrifft auch eine erhöhte Haushaltsbelastung im Zusammenhang mit geringeren Einnahmen.
Vor diesem Hintergrund ist es gerade jetzt angezeigt, sich mit Divestment und nachhaltigem Re-Investment zu beschäftigen.
Erste Auswertungen von Scope Analysis (2020) bestätigen nachhaltigen Aktienfonds eine höhere Widerstandsfähigkeit als ihren konventionellen Pendants in der Corona-Krise.
Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass nachhaltige Unternehmen resilienter und weniger volatil sind als nicht-nachhaltige und damit eine sichere Anlage darstellen.

Jens Grotstabel
Stv. Fraktionssprecher