Änderungsantrag: Ausplanung ökologisch wertvoller Bereiche bei der Entwicklung von Gewerbeflächen

Gremium: Stadtverordnetenversammlung

Änderungsantrag:
Ausplanung ökologisch wertvoller Bereiche bei der Entwicklung von Gewerbeflächen.

Im Leitfaden für nachhaltige Gewerbeflächenvermarktung wurde richtig vermerkt, dass es
ein übergeordnetes Ziel der Stadt ist, durch Ausgleichsmaßnahmen Grünverbindungen zu sichern und herzustellen. Wörtlich heißt es u.a.: „Es soll klimaökologischer Ausgleichsraum geschaffen und Biotopvernetzungen sowie Erholungsachsen gestärkt werden….. Um Grün- und Ausgleichsflächen langfristig zu sichern, nimmt die Stadt Bocholt diese Flächen nach Möglichkeit in die öffentliche Hand.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert:
Gewerbegrundstücke sind planerisch so zu entwickeln, dass ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten und in städtischer Hand bleiben. Diese Biotope sollen durch die öffentliche Hand geschützt und gepflegt werden.


Begründung:
Für den Klimaschutz und die Biodiversität relevante ökologische Bereiche müssen grundsätzlich erhalten bleiben und dürfen daher bei der Aufteilung von Gewerbegrundstücken nicht überplant werden. 

Vielmehr ist es für die zukünftige Entwicklung der Gewerbegebiete von hoher Bedeutung, dies als „grüne Erholungsinseln“ für Mensch und Natur zu erhalten und somit eine zufriedenstellende Aufenthaltsqualität für die dort Beschäftigten und Besucher*innen langfristig zu gewährleisten.

In einem zum großem Teil versiegelten Gewerbegebiet wirken diese Flächen zudem temperatursenkend. 

Eine klare und verbindliche Festlegung zur Erhaltung dieser Flächen und Teilbereiche bereits bei der Konzeption erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich.

Hier ist der Baumbestand in der neu geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets in Mussum (I-Park) als Beispiel zu nennen.

Jens Grotstabel
Stv. Fraktionssprecher