Antrag: Stadtschleuse Mariengymnasium

Stauwehr Bocholter Aa

Gremium: AS für Umwelt und Grün am 11.06.2024

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen den Beschluss zum Erhalt der Stauanlage mit Herstellung einer technischen Fischaufstiegsanlage aufzuheben.
  2. Alternativvorschlag: Das Stauwehr bleibt im Zeitraum zwischen dem 01.03. und dem 30.09. geöffnet. Siehe Begründungstext.
  3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Darstellung der Sachlage „Erstellung eines Gutachtens für das Mariengymnasium“ bzw. die Vorstellung des Gutachtens.

Begründung:

  1. Da der Gutachter in seinem Fachgutachten feststellt, dass Fischotter und Biber technische Fischpässe nicht durchwandern, stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest:
    Die Auflage aus den Nebenbestimmungen der Bezirksregierung Münster, nämlich die Belange der Arten Fischotter und Biber wurden in keiner Weise berücksichtigt, es werden durch das Schließen des Stauwehres folgende Tatbestände ausgelöst:
    • Das Zugriffsverbot nach Nr.2 des § 44 Abs.1 BNatSchG !
    • Das Tötungsrisiko nach Nr. 1 des § 44 Abs. 1 BNatSchG
  2. Argumente wie Pfahlbauten in der Innenstadt und Hochwasserschutz haben sich als nicht belastbar herausgestellt. Das bestätigt auch der Eintrag im Wasserbuch der Bez. Reg. Münster.
  3. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels müssen Jahrzehnte alte Denkweisen überprüft werden. Ein „fließender Fluß“ unterstützt die Reduzierung der Hitzeentwicklung in der Stadt deutlich besser als ein stehendes Gewässer, zu dem die Aa dann aufgestaut wird.
  4. Vor diesen Hintergründen muss die getroffene Entscheidung und der Ratsbeschluss für die Variante 3 überprüft werden, denn auch die dazu vorgestellte Kostenschätzung kann folgerichtig nicht mehr stimmig sein.

Auf Anfrage der Grünen warum die Bocholter Aa wieder aufgestaut werden soll, erklärt Herr Zöhler in der Sitzung vom 30.01.2024 im Ausschuss Umwelt und Grün, dass mit dem Wiederaufstauen der Aa ein politischer Auftrag aus 2022 umgesetzt werde. Herr Zöhler erläutert kurz die Chronologie zum Sachverhalt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Meinung, dass dieser politische Auftrag nur auf Grund einer fehlerhaften Bewertung beim Zielrealisierungsgrad in der Wertezahlmatrix (Wertigkeit- Durchgängigkeit) zustande gekommen ist, das wurde auch durch das Fachgutachten „Biber u. Fischotter“ bestätigt.

Herr Kirchner stellt im Folgenden das vorliegende Fachgutachten in seinen Grundzügen dar. Er resümiert, dass das Gutachten als Mindeststandard fordere, die Stauanlage so zu gestalten, dass sie kein Migrationshindernis für Fischotter und Biber darstelle.
Daran werde derzeit gearbeitet.
Wenn erst im Nachhinein daran gearbeitet wird die Stauanlage so zu gestalten, dass sie kein Migrationshindernis für Fischotter und Biber mehr darstellt, hätte das Stauwehr weiterhin geöffnet bleiben müssen!

Weiter ist zu sagen, dass, so lange das Stauwehr geschlossen ist, die Migrationswege für Biber und Otter verschlossen sind. Durch schließen des Stauwehres Ende Februar 2024 ist daher davon auszugehen, dass das Zugriffsverbot nach Nr.2 des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst wird. Ebenso wurde durch das Schließen des Stauwehres vor dem Hintergrund des gesetzlichen Artenschutzes die signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nach Nr.1 § 44 Abs.1 BNatSchG nicht ausgeschlossen!

Der Beschluss der StVV vom 15.02.2023 zur Entscheidung für die Variante 3 zur Sanierung der Stadtschleuse mit technischem Fischpass muss aufgehoben werden!

Nachdem nun das Fachgutachten zu Fischotter und Biber eingesehen werden konnte, ist zu sagen, dass die Entscheidung für die Variante 3 zur Sanierung der Stadtschleuse mit technischem Fischpass voreilig getroffen wurde und eine Fehlentscheidung war.
Auch weil in den politischen Ausschüssen eben solche Informationen wie aus dem Fachgutachten zu Biber und Fischotter noch fehlten.
Das Fazit des Fachgutachtens muss bei einer neu zu erstellenden Variantenbetrachtung und einer neuen Wertezahlmatrix berücksichtigt werden!

Weitere Informationen und den vollständigen Antrag findet Ihr hier:
https://bocholt.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcqp912zE_7nGjysej-RmK4

Ansprechpartner*innen:
Michael Klein-Uebbing, Klaus Ludwig, Michael Jansen und Monika Ludwig