Antrag: Stellplatzsatzung

Stellplatzsatzung Bocholt

Gremium: Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 07.02.2024

Insgesamt begrüßen die GRÜNEN den Entwurf der neuen Stellplatzsatzung. Einige Vorschläge bzw. Fragen haben wir dennoch.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen:

  1. Die angestrebte Reduzierung der Ablöse noch einmal zu reduzieren, speziell für die Gaststätten in der Innenstadt z. B. Ravardistraße. Man fährt zum Feiern mit dem Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft.
  2. Die Anzahl der Stellplätze für Lastenräder und Räder für Menschen mit Beeinträchtigung oder Assistenzbedarf zu erhöhen.

Anfragen:

  1. zu § 8 Ablösung. Es heißt in der Vorlage, auf eine Ablöse könne mit Zustimmung der StVV verzichtet werden, wenn die Umsetzung des Vorhabens im öffentlichen Interesse steht (Öff. Int. wird definiert als Vorhaben der Vorhaltung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur dienend). Frage: Sind hiermit auch kostengünstige Gastronomie (z.B. Pommes Stand) oder Start Ups ohne Startkapital oder Unternehmen mit geringen Umsatzabsichten (Z.B. Repair Cafes o.ä.) gemeint
  2. Wie geht die Stadt Bocholt zukünftig mit der Tatsache um, dass in Bocholt immer öfter der Vorgarten eines Ein- bzw. Mehrfamilienhauses zu einem Parkplatz umgebaut wird?
  3. Gibt es Ergebnisse aus der Offenlage?
  4. Bedeutet die neue Satzung, dass es bei Umwandlung von Ladenfläche in Wohnungen bzw. in Gastro teurer wird? Wer übernimmt die Kosten?

Begründung:
Gerade die Gaststätten in der Innenstadt werden am Wochenende oder vor Feiertagen von den Bocholter*innen mit dem Fahrrad angefahren. Gäste von außerhalb bilden oft Fahrgemeinschaften. Darum bitten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch zu überprüfen ob dort die weitere Reduzierung der Ablöse bzw. die Anzahl der Stellplätze noch einmal reduziert werden kann.
Im Bocholter Stadtbild sind Lastenräder keine Seltenheit mehr. Auch Spezialräder für Menschen mit Beeinträchtigungen oder mit Assistenzbedarf sieht man immer öfter.
Zumal das Förderprogramm für den Erwerb solcher Fahrräder gerade noch einmal verlängert wurde.
Seit dem 01.01.2024 ist die novellierte Landesbauordnung (LBO) in Kraft.
Darin ist vom Landesbauministerium das schon bestehende Verbot der Versiegelung von Vorgärten (Schottergärten) noch einmal gestärkt worden.
Leider sieht man in Bocholt immer öfter, dass die Vorgärten der Ein- bzw. Zweifamilienhäuser zu Parkplätzen umgebaut werden.
In der Stellplatzsatzung wird die Vorhaltung von Parkplätzen für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser geregelt.
Werden die im Vorgarten gebauten Parkplätze als offizielle Stellplätze von der Verwaltung akzeptiert? Z. B. im Rahmen einer Nachverdichtung?
Wenn nicht, wie wird das in Zukunft geregelt werden?
Wie geht man mit schon fertiggestellten Parkplätzen in den Vorgärten um?
Unserer Bauministerin Ina Scharrenbach ist es wichtig, dass nicht nur die Anzahl der Stellplätze in den Kommunen geregelt wird. Auch kann man anhand der Stärkung des Verbotes von versiegelten Vorgärten im Rahmen der Novellierung erkennen, dass auch das Stadtklima bzw. die Versickerung des Regenwassers einen immer höheren Stellenwert bekommen.

Ansprechpartner*innen:
Annette Grümer-Weyers, Olaf Heisterkamp, Gisela Lehmkuhl, Jan-Felix Hardebusch und Monika Ludwig