Antwort der Verwaltung zum „Taubenantrag“

Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Bocholter GRÜNEN beantragt, dass ein tierschutzgerechtes Konzept zur Reduzierung der Stadttauben seitens der Verwaltung erarbeitet wird.

Am 26.11.2021 bekamen wir folgende Antwort:
„Ein tierschutzgerechtes Konzept zur Reduzierung der Stadttauben z.B. über ein betreutes Taubenhaus erfordert im Vorfeld eine Problemanalyse. Die Taubenpopulation in der Innenstadt sollte dazu zahlenmäßig erfasst, Sammelplätze mit Konfliktpotential und Brutplätze identifiziert werden. Es wird vorgeschlagen, das Thema im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr zu erörtern. Ablehnung mit Verweis auf Ausschuss.“

Leider ist bis jetzt noch kein Konzept im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr vorgestellt worden. Auch das von der Stadt Bocholt erlassene Fütterungsverbot u.a. für Tauben ist nicht zielführend. Handelt es sich doch bei den Stadttauben um Nachkommen der vom Menschen gezüchteten und gehaltenen Brief- und Rassetauben.
Hier steht die Kommune in der Verantwortung, eine geeignete Regelung zu finden. Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist die Stadt Bocholt verantwortlich für die Betreuung dieser, vom Menschen gezüchteten Tauben und deren verwilderten Nachkommen.
Diese Tauben sind nicht zu verwechseln mit den Wildtauben wie z. B. die Ringeltaube.

Ansprechpartner*innen zu diesem Thema:
Stefan Iding und Monika Ludwig