Antrag: Ausstattung der Schulen mit iPads

Gremium: Schulausschuss

1. Anträge auf Prüfung:

1.1. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob laut Schulgesetz NRW Eltern durch den Beschluss einer Stadtverordnetenversammlung dazu verpflichtet werden können, einen finanziellen Beitrag zur Anschaffung von iPads für ihre Kinder zu leisten.

1.2. Im Rahmen der Corona-Krise haben viele Eltern digitale Endgeräte für ihre Kinder angeschafft. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit diese Endgeräte auch künftig genutzt werden können und so eine Neuanschaffung vermieden werden kann. D.h. es ist zu klären, ob es unter konkreter Vorgabe der Mindest-Hardwarekonfiguration (z.B. iPad, 128 GB, Pencil und Tastatur) möglich ist, bestehende Privatgeräte in das Betriebs-Management der Stadt einzubinden.

1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen Kosten, die durch die Betreuung der Anwen- der*innen sowie durch die Wartung und Pflege entstehen werden, im Rahmen einer Gesamtkostenrechnung offen zu legen.

2. Falls die obigen Fragen positiv beantwortet werden und insbesondere der rechtliche Hintergrund zur Beteiligung der Eltern besteht, beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt und als Kompromissvorschlag zu den Anträgen der SPD und der sozialen Liste auf eine 100% Kostenbeteiligung der Stadt eine 50%ige Beteiligung der Eltern, die durch Ratenzahlung erfolgt.

Begründung:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt ausdrücklich die Ausstattung der Bocholter Schüler mit digitalen Geräten als Investition in die Bildung und damit in die Zukunft unserer Kinder.

Voraussetzungen dafür sind:

✔ Der Support der Geräte während der Dauer der schulischen Nutzung erfolgt durch die Verwaltung.

✔ Sowohl Schüler*innen als auch Lehrer*innen werden aufgrund der digitalen Ausstattung in die Lage versetzt, andere Ressourcen (z.B. Kopierpapier etc.) einzusparen und dies auch aktiv umsetzen.

✔ Zum Ausgleich sozialer Härten wird von der Verwaltung ein Vorschlag dahingehend erarbeitet, wie eine einheitliche Ausstattung aller, d.h. auch von Kindern, deren Eltern keine oder nur sehr geringe finanzielle Möglichkeiten für die Zahlung eines Eigenanteils haben, erfolgen kann.

Finanzierungsvorschlag für einen 50%igen Eigenanteil der Eltern:

Während der Schulzeit erfolgt durch die Verwaltung eine Ausstattung mit dem IPad inkl. ggf. erfor- derlicher Ersatzbeschaffung.

  • Der Elternanteil beträgt einheitlich 6,20 Euro monatlich (entspricht 50 % bei einer Laufzeit von 48 Monaten).
  • Die Zahlung kann für das Schuljahr als Einmalzahlung vorgenommen werden: statt 74,40 € dann 70,00 € (aufgrund der damit verbundenen Einsparungen in der Verwaltung).
  • Zu zahlen ist der Eigenanteil für die Dauer der Schulzeit ab der 7. Klasse (1:1 Ausstattung) für die Dauer der Nutzung des Geräts – maximal aber für 48 Monate.
  • Ab der 12. Klasse kann das dann 5 Jahre alte Gerät in das Eigentum des Schülers übergehen. Vorteile des von uns vorgeschlagenen Finanzierungsmodells liegen einerseits in der Tatsache begründet, dass die finanzielle Belastung für die Eltern überschaubar und über einen längeren Zeitraum verteilt ist und zum anderen darin, dass eine anteilige Finanzierung der iPads zu einer sorgsamen und pfleglichen Behandlung derselben seitens der Schüler führt.

Bärbel Trauthig, Schulausschuss
Michael Jansen, Ausschuss für Digitales

Monika Ludwig
Fraktionssprecherin

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