Katzenschutzverordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nebelo,

die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:

Die Stadt Bocholt führt auf Grundlage des § 13 b TierSchG eine Katzenschutz- verordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ein.

Begründung:

Im Bereich der Stadt Bocholt ist die Population freilebender Katzen in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Bei diesen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Es muss schätzungsweise von mehreren hundert freilebenden Katzen ausgegangen werden. Dies belegen Zahlen des Tierheims und des Vereins „Katzenhilfe Bocholt e.V.“.

In Bocholt fließen die Gebiete, in denen eine hohe Population freilebender Katzen mit Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden können, ineinander über. Eine scharfe Trennung der Gebiete kann vor dem Hintergrund des Gebotes, die Regelung zum Schutz freilebender Katzen so effektiv wie möglich auszugestalten, nicht erfolgen. Daher ist das gesamte Gebiet als Schutzgebiet auszuweisen.

Die Anzahl der auf- oder vorgefundenen Katzen, die in einem schlechten Gesundheitszustand sind, ist hoch.
In 2015 vom Tierheim Bocholt ca. 130 Katzen. Kosten für Kastration, chippen und weitere Tierärtzliche Versorgung: ca. 11.000 Euro.
Plus ca. 90 Katzen, die von der Katzenhilfe e. V. gefunden und versorgt wurden.

Kosten: ca. 11400 Euro.

Es ist belegt, dass mit einem Anstieg der Population auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere steigt. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei Hauskatzen nicht auf natürliche Weise. Wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung und Prävention, z. B. Durch Impfungen und Entwurmungen, verbreiten sich Krankheiten sehr schnell.

Katzen sind sehr früh geschlechtsreif und werfen in der Regel zwei Mal jährlich bis zu 7 Welpen(Tendenz steigend). Der Anteil der unkastrierten Katzen bei Fundtieren oder sichergestellten Tieren hat sich gravierend erhöht.

Unkastrierte Freigängerkatzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit freilebenden Katzen auf, so dass sie fortlaufend zum Vermehrungsgeschehen beitragen. Die Entstehung und weitere Zunahme der Population freilebender Katzen geht daher überwiegend auf Halter zurück, deren Freigängerkatzen nicht kastriert oder auf andere Weise fortpflanzungsunfähig gemacht worden sind. Die durch das Tierheim sowie den Verein „Katzenhilfe e. V.“ durchgeführten Maßnahmen, insbesondere das Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen sowie eine tierärztliche Versorgung erkrankter Tiere, aber auch die betriebene Öffentlichkeitsarbeit konnten daher bisher nur kurzfristig Abhilfe schaffen. Die Population freilebender Katzen steigt durch den Kontakt mit unkastrierten Freigängerkatzen immer wieder an. Für sich genommen durchgeführte Kastrationen freilebender Katzen durch das Tierheim bzw. den Verein „Katzenhilfe e. V.“ können daher keine nachhaltige Stabilisation des Katzenbestandes im Hinblick auf die Anzahl und den Gesundheitszustand der Tiere bewirken. Es ist daher anzunehmen, dass das Ausmaß der festgestellten Schmerzen, Leiden oder Schäden bei weiterem Ansteigen der Populationsdichte zunimmt.

Durch das Gebot zur Unfruchtbarmachung von Freigängern kann der beschriebene Kreislauf effektiv unterbrochen werden. Insbesondere kann dies nicht durch andere Maßnahmen – insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf freilebende Katzen – erreicht werden.