Unsere Fraktion lehnt den neuen Schulentwicklungsplan für die Stadt Bocholt ab

Den Schulentwicklungsplan für die Stadt Bocholt haben wir In der Stadtverordnetenversammlung am 18.Mai 2022 mit folgender Begründung abgelehnt:

Das Schulangebot nach Schulformen, -arten und -orten wird zwar gesichert, dennoch enthält die Schulentwicklungsplanung (SEP) ungelöste Probleme.

Die Schulentwicklungsplanung sieht vor, Schülerinnenströme gezielt / bewusst umzuleiten (Von der Realschule zur Gesamtschule und ggfs. zur Hauptschule).
Dies bedeutet eine Missachtung des Elternwillens, dem wir nicht zustimmen können (siehe auch unseren Antrag zur Verschiebung des Antrags für den Erhalt der 4 Gymnasien in der StvV vom 6.10.2021).

Fakten:

  • Realschulplätze sind nicht in ausreichender Zahl – entsprechend den ausgegebenen Realschulempfehlungen – vorhanden. An den Realschulen besteht nach Elternwillen ein Mehrbedarf an Plätzen, Realschulklassen werden bis zur gesetzlichen Höchstgrenze belegt.
  • An der Gesamtschule gibt es ebenso einen Überhang an Anmeldungen zur tatsächlichen Schulplatzkapazität.
  • Eine Erhöhung der Zügigkeit der Realschulen ist aus Raummangel nicht möglich.
  • An den zwei Hauptschulen wird die Zahl von Schülerinnen für zwei Klassen auch in Zukunft nicht ganz erreicht – 2-zügigkeit ist rechtlich und schulorganisatorisch notwendig. Im 7. Schuljahr wird die Zweizügigkeit durch „Abschulung“ von Real- und Gymnasialschülern erreicht. Diese haben, auf Grund der geringen oder nicht vorhandenen Aufnahmekapazität an der Gesamt- und Realschule keinerlei bzw. kaum Alternativen an einer anderen Schulform aufgenommen zu werden.
  • Die von Gebit/Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise ist folgende:
    • Realschulen beraten Eltern von Kindern mit anderen als Realschulempfehlungen zu anderen Schulformen, idealerweise zur Hauptschule (10% ev. zum Gymnasium), einen weiteren Teil zur Gesamtschule.
    • Auch an der Gesamtschule gibt es Überhänge, diese ist die einzige Schulform, die eine Auswahl nach Leistungskriterien vornehmen kann und kann so Schüler*innen ablehnen. D.h. eine Anzahl von Hauptschülerinnen, die bisher einen Platz an der Gesamtschule erhalten haben, müssten dort abgewiesen und von einer Hauptschule aufgenommen werden.
  • Dem Elternwillen wird in all diesen Fällen nicht mehr entsprochen, der Schulfrieden in Bocholt kann empfindlich gestört werden.
  • Außerdem wird der Wert der Chancengleichheit durch den Vorschlag der Verwaltung nicht gewahrt.
  • Auch ist nicht hinzunehmen, dass Schüler*innen durch „Abschulung“ vom Gymnasium oder der Realschule automatisch an die Hauptschule wechseln müssen, weil Realschulen und Gesamtschulen keine Aufnahmekapazität für diese Schüler*innen haben.

Unsere Bedenken und Einwände wurden von den konkreten Anmeldungen zu weiterführenden Schulen für des Schuljahr 2022/23 mehr als bestätigt:

  • Insgesamt wurden 99 Schüler*innen von der Gesamtschule (62) und der IVM (37) zu anderen Schulen „umgelenkt“ .

Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:
Annette Grümer-Weyers und Bärbel Trauthig

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