Anmerkung von Annette Grümer-Weyers
Die Zusatzanträge zur Hauptsatzung der Kommune wurden in der konstituierenden Sitzung der STVV am 12.11.2025 gestellt und zum Teil von ihren Kritikern sehr emotional und populistisch kommentiert. Haupttenor der Kritik an diesen Anträgen war, der CDU gehe es um Machterhalt, sie sei beleidigt, weil sie nicht diejenige ist, die den BM stellt etc.
Dass der größte Teil der gewünschten Änderungen gar nicht den BM betreffen, sondern Richtlinien für allgemeines Verwaltungshandeln und das Miteinander von Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung wurde in der Diskussion nicht deutlich.
Die Beweggründe von B90/DIE GRÜNEN diesen Zusatzanträgen zuzustimmen, waren nicht, Christian Mangens Handlungsspielraum gleich zu Beginn seiner Amtszeit einzuengen sondern B90/DIE GRÜNEN hätten sich diese Bestimmungen auch schon in den letzten 5 Jahren gewünscht.
Ziel der Zusatzanträge ist eine erhöhte Transparenz und Kontrollmöglichkeit und auch Erleichterung der Fraktionsarbeit.
Z.B. wäre die Verpflichtung zur Umsetzung von Mehrheitsbeschlüssen bzw. Pflicht zur Rechenschaft darüber, warum sie nicht umgesetzt wurden, innerhalb einer festgesetzten Frist (§23) sehr hilfreich gewesen bei dem 2022 mehrheitlich beschlossenen Antrag auf Anbringung von Hygieneautomaten in den Schulen (zu oft habe ich nach der Realisierung dieses Antrags nach dem Motto “Und ewig grüßt das Murmeltier” gefragt) das Jahr 2026 ist nicht mehr weit, die Hygieneautomaten hängen noch immer nicht.Der Zeitpunkt des Einbringens der Zusatzanträge war tatsächlich kurzfristig aber der Tatsache geschuldet, dass auch von der Verwaltung Änderungspunkte für die Hauptsatzung in der betreffenden Sitzung eingebracht wurden. Und zu diesen Anträgen gehörten die Zusatzanträge.
Nicht zuletzt aufgrund der Kurzfristigkeit, und des hohen Diskussionsbedarfs innerhalb der Stadtverordnetenversammlung haben B90/DIE GRÜNEN und CDU geschlossen einer Vertagung zugestimmt.
Nach intensiver Beratung im Ältestendrat, mit der Verwaltung und in den Fraktionen ist der Kompromissvorschlag in Form eines Briefes an Christian Mangen entstanden.
Mit BM Christian Mangen wünschen wir uns eine konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt Bocholt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mangen,
bezugnehmend auf die Sitzung des Ältestenrates am 19. November möchten wir Ihren Vorschlag aufgreifen, zu einer gemeinsamen Lösung hinsichtlich der Änderungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung zu gelangen.
Als Ratsmehrheit von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es unser ausdrücklicher Wille, in den kommenden fünf Jahren mit Ihnen und der gesamten Verwaltung konstruktiv und vertrauensvoll zum Wohle unserer Stadt zusammenzuarbeiten. Bocholt steht vor erheblichen Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können.
In der konstituierenden Sitzung wurden seitens der Verwaltung Änderungen an Hauptsatzung und Geschäftsordnung vorgeschlagen, die wir in vielen Punkten ausdrücklich begrüßen. Ergänzend verfolgen wir mit unseren Zusatzanträgen das Ziel, die Rolle der Stadtverordnetenversammlung als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dieses wichtige Anliegen teilen Sie bekanntlich ebenfalls.
Nach juristischer Prüfung und ausführlichen Beratungen in unseren Fraktionen möchten wir Ihnen nachfolgend einen Kompromissvorschlag unterbreiten, der sowohl von der Verwaltung als auch von den Mehrheitsfraktionen getragen und in Form einer entsprechend angepassten Verwaltungsvorlage als gemeinsamer Vorschlag eingebracht werden könnte.
Bevor wir auf die einzelnen Punkte aus unseren Zusatzanträgen eingehen, möchten wir festhalten, dass wir den übrigen Änderungsvorschlägen der Verwaltung uneingeschränkt folgen.
Änderung der Hauptsatzung
Regelungen ohne Änderungsbedarf aus Sicht der Verwaltung
Zu unseren vorgeschlagenen Anpassungen in § 6 Abs. 4, § 6 Abs. 6, § 9 Abs. 4, § 13 und § 22 Abs. 3 haben Sie keinen Änderungsbedarf signalisiert. Diese Regelungen würden wir daher unverändert beibehalten.
§ 19: Anzeige von Dienstreisen
Als CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigen wir, zur Stärkung der Kostentransparenz eine nachträgliche Anzeige der Dienstreisen von Bürgermeister und Beigeordneten einzuführen. Ihrem Vorschlag, die Anzeige jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen, können wir im Rahmen eines Kompromisses folgen.
§ 20 Abs. 1: Genehmigung von Verträgen mit ehemaligen Amtsträgern
Die geltende Regelung sieht einen Genehmigungsvorbehalt bei Verträgen mit aktuellen Amtsträgern vor, nicht jedoch für ehemalige. Diese Lücke möchten wir schließen. Ihrem Vorschlag, die Regelung an den Verhaltenskodex anzugleichen, also ein einjähriges Kontrahierungsverbot sowie ein Genehmigungsvorbehalt für zwei weitere Jahre, könnten wir folgen.
§ 25 Abs. 1 und 2: Hinweis in Tageszeitung
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt erfolgen bisher durch Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite sowie durch Hinweis in der Tageszeitung. Als CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten wir einen Hinweis in der Tageszeitung für entbehrlich. Die vollständigen Bekanntmachungen können ohnehin ausschließlich online eingesehen werden und die Reichweite von Tageszeitung nimmt weiter ab. Durch den Verzicht ließen sich zudem Kosten einsparen. Die Vorgaben des § 6 BekanntVO kann durch ein einfaches Amtsblatt erfüllt werden werden.
§ 26 Abs. 2: Entscheidungen über stellvertretende Fachbereichsleitungen
Bei der Erweiterung der Regelung des § 26 Abs. 2 auf stellvertretende Fachbereichsleitungen kommen wir zu unterschiedlichen juristischen Einschätzungen. Sie weisen zutreffend auf die Vorgabe des § 73 GO NRW hin, wonach eine direkte Unterstellung erforderlich ist. Diese Voraussetzung ist nach unserer Auffassung jedoch auch bei stellvertretenden Fachbereichsleitern erfüllt. Diese Personen sind eben keine einfachen Geschäftsbereichsleiter, sondern in Ihrer Funktion als stellvertretende Fachbereichsleiter dem Dezernenten direkt unterstellt. Zugunsten eines tragfähigen Kompromisses sind wir jedoch bereit, von einer Änderung in diesem Punkt abzusehen.
Änderung der Geschäftsordnung
Regelungen ohne Änderungsbedarf aus Sicht der Verwaltung
Zu unseren vorgeschlagenen Anpassungen in § 2 Abs. 5, § 13 Abs. 1 und § 15 Abs. 1 haben Sie keinen Änderungsbedarf signalisiert.
§ 1 Abs. 5: Einladungsfristen und Vorlagen
Wir halten eine Anpassung der bisherigen Einladungsfrist für Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen und deren Ausschüssen für erforderlich, um eine sorgfältige Vorbereitung und fraktionsübergreifende Abstimmung zu ermöglichen. Im Rahmen eines Kompromisses sind wir bereit, unseren bisherigen Vorschlag um einen Tag auf elf volle Tage zu reduzieren. Somit hätten Sie als Verwaltung bis zum Ende der Arbeitswoche Zeit, die Einladungen zu versenden.
Bezüglich der Bereitstellung von Vorlagen kommen wir nach juristischer Prüfung unverändert zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung grundsätzlich zulässig wäre. Um eine gemeinsame Lösung zu erreichen, schlagen wir jedoch vor, dies als Soll-Regelung zu formulieren, wie sie in vielen Städten (z. B. Münster) Anwendung findet.
§ 2 Abs. 2: Verlängerte Antragsfrist
Ihr Hinweis, dass die Antragsfrist einen Tag länger als die Einladungsfrist sein sollte, wird durch die oben genannte Anpassung umgesetzt.
§ 21 Abs. 2: Bereitstellung von Aufzeichnungen
Die vorgeschlagene Anpassung der Löschungsfrist auf die übernächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unterstützen wir. Ergänzend halten wir an unserem Vorschlag fest, dass Aufzeichnungen nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden können.
Neuer § 23: Beschlusskontrolle
Mit einem neuen § 23 möchten wir sicherstellen, dass Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zeitnah umgesetzt und der Rat über Verzögerungen proaktiv informiert wird. Während wir ursprünglich eine Frist von drei Monaten vorgeschlagen hatten, würden wir im Rahmen eines Kompromisses Ihrem Vorschlag folgen und eine Frist von sechs Monaten bzw. spätestens der nächsten Haushaltseinbringung aufnehmen.
§ 27 Abs. 2: Qualifizierte Mehrheit für Geschäftsordnungsänderungen
Unseren Vorschlag einer qualifizierten Mehrheit für Änderungen der Geschäftsordnung ziehen wir zurück.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich den genannten Kompromissvorschlägen anschließen könnten, sodass ein gemeinsamer Entwurf von Verwaltung und Ratsmehrheit eingebracht werden kann. Wir sind überzeugt, dass ein solches abgestimmte Vorgehen ein starkes Signal für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode wäre. Wir bitten um Prüfung und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Gisbert Bresser
Fraktionsvorsitzender CDU Bocholt
Annette Grümer-Weyers
Fraktionssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt
