Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 /Die Grünen
Betrifft: Klimaschutz auch bei wohnbaulicher (Innen-)Entwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 10.9.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kerkhoff, sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beantragt die Erstellung einer Richtlinie zur klimafreundlichen Bauleitplanung für die Stadt Bocholt. Die Richtlinie soll auch Anwendungsempfehlungen für Vorhabenträger enthalten und sicherstellen, dass die Nachhaltigkeit von Bauvorhaben im Rahmen städtebaulicher Verträge gesichert werden kann.
Begründung:
Für Städte und Kommunen existieren viele Wege, Klimaschutzmaßnahmen planerisch zu berücksichtigen und hierdurch eine klimafreundliche Stadtentwicklung zu steuern. Zentrales Element ist hierbei der Bebauungsplan. Mit Festsetzungen im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, werden die Folgen der Innenverdichtung und des Siedlungs- und Wohnungsneubaus zumindest teilweise direkt vor Ort reduziert. Sie dienen i.d.R. der Verbesserung des Kleinklimas, dem sommerlichen Hitzeschutz, vermindern die Niederschlagswassermengen und tragen zur Verbesserung der Artenvielfalt bei.
Bei den textlichen Festsetzungen zu den Bebauungsplanverfahren in Bocholt werden in der Regel lediglich zwei Planvorgaben gemacht:
- Begrünung von Flachdächern
- Versiegelungsverbot von Vorgartenflächen gemäß Bauordnung NRW
(Ergänzend dazu ist anzumerken, dass die Begrünung von Flachdächern in der Regel nur bei den untergeordneten Garagendächern zur Anwendung kommt.)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert weitere über diese beiden Festsetzungen hinausgehende Planvorgaben.
Z.B. in dem wie in den Bebauungsplänen der Stadt Bocholt aus den 90er Jahren festgesetzt wird, dass die Fassaden der neu zu errichtenden Gebäude zur Hälfte begrünt werden, je 40 qm versiegelter Fläche ein Baum anzupflanzen ist und die Flächen der privaten Stellplätze und Wege aus wasserdurchlässigem Material herzustellen sind.
Das vom Rat der Stadt Bocholt beschlossene Klimaschutzkonzept der Stadt Bocholt sieht die Berücksichtigung von Klimaanpassungsbelangen in der Bauleitplanung ausdrücklich vor, sh. dort Pkt. 4.7.3 und 4.7.4 auf den S. 83 und 84.
Der Klimawandel, der Verlust von Biodiversität und die Zerstörung natürlicher Lebensräume erfordern eine grundlegend nachhaltige Ausrichtung der Bauleitplanung. Durch die konsequente Integration ökologischer Kriterien und entsprechender Festsetzungen kann die Stadtentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung zukunftsfähig gestaltet werden. Hierzu zählen Festsetzungen für die Bereiche:
- Bauweise und Energieeffizienz
- Begrünungsmaßnahmen
- Regenwassermanagement
- Erhalt und Pflanzung von Bäumen
- Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität
- Energieeffizienz und Klimaschutz
- Reduzierung der Verkehrsflächen und damit einhergehend der Versiegelung.
Ohne ausreichende Auseinandersetzung und Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ist eine Bauleitplanung gegebenenfalls abwägungsfehlerhaft.
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bocholt
Annette Grümer-Weyers
Gisela Lehmkuhl
Felix Hardebusch
Olaf Heisterkamp
Thomas Schülingkamp
Vera Timotejevic
Ausschussmitglieder
Michael Jansen
Fraktionssprecher