Anfrage: Kies- und Sandabbau in Suderwick

ANFRAGE

der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bocholt und

der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratsfraktion Bocholt

Bocholt, 15. September 2026

Anfrage zu einem möglichen Kies- und Sandabbau in Suderwick

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Planungen für einen großflächigen Kies- und Sandabbau in Suderwick haben bereits in den Jahren 2011 bis 2013 zu erheblichen Sorgen und einem breiten Widerstand diesseits und jenseits der deutsch-niederländischen Grenze geführt. Die damaligen Planungen betrafen zeitweise eine Fläche von mehr als 100 Hektar. Die Städte Bocholt und Aalten positionierten sich gemeinsam gegen das Vorhaben. Am 29. März 2012 unterzeichneten die Bürgermeister beider Kommunen eine gemeinsame Resolution unter der Forderung: „Bocholt und Aalten wehren sich – kein Kiesabbau in Suderwick.“

Rund 5.000 Einwendungen wurden gegen die damaligen Planungen erhoben. Zu den wesentlichen Bedenken gehörten insbesondere der Verlust landwirtschaftlicher und naturräumlicher Flächen, erhebliche Verkehrsbelastungen sowie mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die Lebensqualität der Menschen in Suderwick und im unmittelbar angrenzenden Dinxperlo.

Das unternehmerische Interesse an Suderwick besteht offenbar fort. Im öffentlich zugänglichen Konzernlagebericht der Holemans GmbH für das Geschäftsjahr 2022 wird das Vorhaben ausdrücklich als „Projekt Suderwick“ bezeichnet. Im Zusammenhang mit dem seinerzeit laufenden Regionalplanänderungsverfahren führt das Unternehmen aus: „Damit sind die Chancen, das Projekt Suderwick zu einer Genehmigung zu führen, deutlich gestiegen.“

Mit der seit dem 17. April 2025 rechtswirksamen 37. Änderung des Regionalplans Münsterland hat sich zugleich die regionalplanerische Ausgangslage für die Gewinnung von Kies und Kiessand verändert. Hinzu kommen Hinweise aus Suderwick, wonach Grundstückseigentümer im möglicherweise betro]enen Bereich bereits von einem Unternehmen aus der Kies- und Sandgewinnung angesprochen worden sein sollen.

Vor diesem Hintergrund halten die unterzeichnenden Fraktionen eine frühzeitige und transparente Klärung für erforderlich. Es muss insbesondere geklärt werden, welchen Stand mögliche neue Planungen erreicht haben, welche Kontakte und Vorbereitungsschritte bereits stattgefunden haben, welche rechtlichen und planerischen Möglichkeiten der Stadt zur Verfügung stehen und welche Position die Stadt Bocholt heute gegenüber einem großflächigen Kies- und Sandabbau in Suderwick vertritt.

Wir bitten daher um schriftliche Beantwortung und Darstellung im ö]entlichen Teil der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Soweit einzelne Angaben aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht ö]entlich gemacht werden können, bitten wir um Benennung des jeweiligen Rechtsgrundes und um ergänzende Unterrichtung im nichtöffentlichen Teil.

  1. Aktueller Sachstand

a) Welche konkreten Informationen liegen der Stadt Bocholt derzeit über Überlegungen oder Planungen für einen Kies- und Sandabbau in Suderwick vor?

Wir bitten insbesondere um Angaben zu

  • dem möglichen Vorhabenträger,
  • Lage und voraussichtlicher Größe der in Betracht gezogenen Flächen,
  • dem vorgesehenen Abbaukonzept,
  • einer möglichen Abbaudauer und Fördermenge,
  • dem möglichen zeitlichen Ablauf sowie
  • dem Stand der bisherigen Vorbereitungen.

b) Welche Unterlagen zu einem möglichen aktuellen Vorhaben liegen der Stadt bereits vor, insbesondere Karten, Flächenabgrenzungen, Projektbeschreibungen, Präsentationen, Grundstücksübersichten oder Gutachten?

2. Anträge und Verfahrensstand

a) Ist der Stadt bekannt, ob bei ihr selbst, beim Kreis Borken, bei der Bezirksregierung Münster oder bei einer anderen zuständigen Behörde bereits

  • Anträge,
  • Voranfragen,
  • Anzeigen,
  • Scoping-Unterlagen,
  • Anfragen zur regionalplanerischen Beurteilung oder
  • sonstige verfahrensbezogene Unterlagen

eingereicht oder angekündigt wurden?

Falls ja: Welche Behörde ist beteiligt, um welches Verfahren handelt es sich und welchen Stand hat dieses?

b) Hat die Stadt selbst bereits Gespräche mit dem Kreis Borken oder der Bezirksregierung Münster über einen möglichen Kies- und Sandabbau in Suderwick geführt?

3. Kontakte zwischen der Stadt Bocholt und möglichen Vorhabenträgern

a) Welche Gespräche, Abstimmungen oder sonstigen Kontakte haben seit dem Jahr 2022 zwischen der jeweiligen Verwaltungsspitze der Stadt Bocholt und der Holemans-Gruppe beziehungsweise anderen möglichen Vorhabenträgern stattgefunden, bei denen ein Kies- und Sandabbau in Suderwick Gegenstand war?

b) Welche Position der Stadt Bocholt wurde bei den jeweiligen Gesprächen gegenüber einem möglichen Kies- und Sandabbau in Suderwick vermittelt? Wurden insbesondere Aussagen

  • zur grundsätzlichen Haltung der Stadt,
  • zur politischen Realisierbarkeit beziehungsweise Mehrheitsfähigkeit,
  • zur regionalplanerischen oder fachrechtlichen Umsetzbarkeit oder
  • zum möglichen weiteren Vorgehen der Stadt in einem Planungs- oder Genehmigungsverfahren

getroffen?

c) Welche Gesprächsvermerke, Aktennotizen oder sonstigen Dokumentationen bestehen zu den vorgenannten Kontakten?

4. Regionalplanerische und genehmigungsrechtliche Ausgangslage

a) Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der seit dem 17. April 2025 rechtswirksamen 37. Änderung des Regionalplans Münsterland auf einen möglichen Kies- und Sandabbau in Suderwick?

b) Handelt es sich bei den derzeit möglicherweise in Betracht kommenden Flächen in Suderwick um Flächen innerhalb eines zeichnerisch festgelegten BSAB? Welche rechtliche und tatsächliche Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang das in einer Erläuterungskarte dargestellte Reservegebiet für Kies und Kiessand?

c) Ist für einen tatsächlichen Kies- und Sandabbau auf den in Betracht kommenden Flächen zwingend eine erneute Änderung des Regionalplans erforderlich oder könnte ein entsprechendes Vorhaben unter den Voraussetzungen des geltenden Regionalplans – insbesondere Ziel V.1-2 – auch außerhalb eines zeichnerisch festgelegten BSAB fachrechtlich zugelassen werden? Welche der hierfür maßgeblichen Voraussetzungen sind nach aktuellem Kenntnisstand erfüllt, nicht erfüllt beziehungsweise durch entgegenstehende Belange ausgeschlossen oder derzeit noch nicht bewertbar?

d) Welche weiteren Genehmigungen, Prüfungen und behördlichen Entscheidungen wären unabhängig von der regionalplanerischen Beurteilung für einen tatsächlichen Kies- und Sandabbau erforderlich?

5. Kommunale Handlungsmöglichkeiten

a) Welche planerischen, verfahrensrechtlichen, fachrechtlichen und sonstigen Möglichkeiten besitzt die Stadt Bocholt, einen großflächigen Kies- und Sandabbau in Suderwick

  • zu verhindern,
  • zu begrenzen oder
  • räumlich beziehungsweise inhaltlich zu steuern?

b) Welche Maßnahmen hält die Verwaltung bereits jetzt für erforderlich oder sinnvoll, um die kommunalen Interessen und Handlungsmöglichkeiten vorsorglich zu sichern?

c) Welche verwaltungsinternen Prüfungen, Arbeitsaufträge oder Abstimmungen wurden im Zusammenhang mit möglichen neuen Abbauplanungen in Suderwick bereits veranlasst?

d) Bestehen bereits Fristen, Verfahrensschritte oder sonstige rechtliche Erfordernisse, deren Nichtbeachtung spätere Planungs-, Beteiligungs-, Einwendungs- oder Rechtsschutzmöglichkeiten der Stadt beeinträchtigen könnte?

6. Aktuelle Position von Bürgermeister und Stadtverwaltung

a) Welche Position vertreten Bürgermeister Christian Mangen und die Stadtverwaltung heute gegenüber einem großflächigen Kies- und Sandabbau in Suderwick?

b) Hält die Stadt Bocholt weiterhin an der gemeinsam mit der Gemeinde Aalten im Jahr 2012 vertretenen grundsätzlichen Ablehnung und an der damaligen politischen Zielsetzung „Bocholt und Aalten wehren sich – kein Kiesabbau in Suderwick“ fest?

Falls sich die Position der Stadt gegenüber der früher vertretenen Haltung verändert hat, bitten wir um Darstellung, worin diese Veränderung besteht und welche fachlichen oder politischen Gründe hierfür maßgeblich sind.

c) Welche inhaltliche Position beabsichtigt die Stadt in einem möglichen Regionalplan-, Planungs- oder Genehmigungsverfahren zu vertreten?

d) Ist die Stadt bereit, die ihr zur Verfügung stehenden rechtlich zulässigen und fachlich begründeten kommunalen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um einen großflächigen Kies- und Sandabbau in Suderwick zu verhindern beziehungsweise die Interessen der betroffenen Bevölkerung wirksam zu schützen?

7. Information und Beteiligung der Bevölkerung

a) Wann und in welcher Form beabsichtigt die Stadt, die Bürgerinnen und Bürger in Suderwick sowie die unmittelbar angrenzende Bevölkerung in Dinxperlo umfassend über den aktuellen Sachstand und mögliche weitere Verfahrensschritte zu informieren?

b) Ist eine frühzeitige ö]entliche Informationsveranstaltung beziehungsweise ein Beteiligungsformat in Suderwick vorgesehen, bevor wesentliche planerische oder verfahrensrechtliche Entscheidungen getro]en beziehungsweise förmliche Stellungnahmen der Stadt abgegeben werden?

c) Wie stellt die Stadt sicher, dass die politischen Gremien und die betroffene Öffentlichkeit so frühzeitig informiert werden, dass bestehende Beteiligungs-, Einwendungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten tatsächlich wahrgenommen werden können?

Begründung:

Ein großflächiger Kies- und Sandabbau in Suderwick würde den Ortsteil und den unmittelbar angrenzenden niederländischen Raum über Jahrzehnte prägen und die gewachsene Landschaft dauerhaft verändern.

Die Erfahrungen der Jahre 2011 bis 2013 haben gezeigt, wie groß die Sorgen der Menschen vor Ort sind. Die damaligen Pläne stießen auf breite Ablehnung bei Bevölkerung, Kommunalpolitik, Landwirtschaft, Naturschutz und auf niederländischer Seite. Bocholt und Aalten positionierten sich gemeinsam gegen das Vorhaben; rund 5.000 Einwendungen wurden erhoben.

An der besonderen Situation Suderwicks hat sich nichts Grundlegendes geändert. Der Ort bildet mit dem unmittelbar angrenzenden Dinxperlo einen eng miteinander verbundenen grenzüberschreitenden Lebensraum. Gleichzeitig haben Fragen des Grundwasser- und Hochwasserschutzes, des Erhalts landwirtschaftlicher Flächen sowie des Schutzes gewachsener Landschafts- und Siedlungsstrukturen weiterhin erhebliche Bedeutung.

Neu zu bewerten ist dagegen die regionalplanerische Ausgangslage. Von besonderer Bedeutung ist, dass die Holemans GmbH selbst noch im Jahr 2023 ausdrücklich vom „Projekt Suderwick“ gesprochen und die seinerzeit vorgesehene Veränderung der Regionalplanung aus Unternehmenssicht als deutliche Verbesserung der Genehmigungschancen dieses Projekts bewertet hat. Hinzu kommen aktuelle Informationen über Aktivitäten des Unternehmens vor Ort.

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der unterzeichnenden Fraktionen insbesondere sicherzustellen, dass

  • die kommunalen Planungs- und Handlungsmöglichkeiten frühzeitig geprüft und gesichert werden,
  • alle fachlich und rechtlich relevanten Schutzbelange umfassend berücksichtigt werden,
  • die grenzüberschreitenden Interessen von Suderwick und Dinxperlo einbezogen werden,
  • politische Gremien frühzeitig beteiligt werden und
  • die betroffene Bevölkerung rechtzeitig und umfassend informiert wird.

Die Erfahrungen aus dem früheren Verfahren zeigen, dass sich die Stadt auch dann, wenn sie nicht selbst Genehmigungsbehörde ist, nicht auf eine passive Rolle beschränken muss, sondern ihre kommunalen Interessen aktiv vertreten und eigene planerische Handlungsmöglichkeiten nutzen beziehungsweise vorbereiten kann.


Verfasst von:

Nicole Schlütter (Stadtverordnete)
Karin Geukes (Sachkundige Bürgerin)

CDU Bocholt

Unterzeichnet von:

Gisbert Bresser
Fraktionsvorsitzender
CDU Bocholt


Annette Grümer-Weyers
Fraktionssprecherin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt