ANTRAG: Beibehaltung von Tempo 70 auf der Hamalandstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 12. November 2026 stellen die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, umfassend zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hamalandstraße auch nach Abschluss der geplanten Umbaumaßnahmen dauerhaft auf 70 km/h begrenzt werden kann.

Sofern sich hieraus eine tragfähige rechtliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ergibt, soll die Verwaltung die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung treRen beziehungsweise die hierfür notwendigen weiteren Schritte einleiten. Das Ergebnis der Prüfung ist dem zuständigen Ausschuss vor Abschluss der Umbaumaßnahmen vorzulegen.

Begründung:

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich konsequent für eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet ein. Für die Hamalandstraße ist aus Sicht beider Fraktionen deshalb klar: Die ausdrücklich begrüßenswerte Sanierung sollte nicht dazu führen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort künftig wieder auf Tempo 100 erhöht wird.

Auf weiten Teilen der Hamalandstraße gilt heute Tempo 70. Diese Regelung hat sich über viele Jahre etabliert. Im Zuge des geplanten Umbaus soll die Straße künftig so ausgebaut werden, dass außerhalb besonders geregelter Bereiche grundsätzlich wieder Tempo 100 gelten könnte. Straßen.NRW begründet dies insbesondere mit dem künftigen Straßenquerschnitt und der getrennten Führung des Radverkehrs.

Aus Sicht von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf die Frage der künftigen Höchstgeschwindigkeit jedoch nicht allein anhand des technischen Ausbauzustands der Straße beurteilt werden. Ebenso entscheidend sind die konkreten örtlichen Gegebenheiten, die tatsächliche Verkehrssituation und die Auswirkungen auf die Menschen, die entlang der Hamalandstraße leben oder diese täglich nutzen.

Bei der Informationsveranstaltung zum geplanten Umbau haben zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner mit großer Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich ein Festhalten an der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung wünschen. Dabei wurde insbesondere an schwere, teilweise tödliche Verkehrsunfälle aus der Zeit vor Einführung von Tempo 70 erinnert. Nach Wahrnehmung der Anwohnerschaft hat sich die Situation seit Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich beruhigt. Diese Sorgen und Erfahrungen nehmen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ernst.

Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass sich die heutige Unfalllage unter den seit vielen Jahren bestehenden Bedingungen von Tempo 70 entwickelt hat. Das Fehlen einer aktuellen Unfallhäufung kann daher nicht ohne Weiteres als Beleg dafür herangezogen werden, dass eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 100 keine zusätzlichen Risiken mit sich bringen würde. Soweit entsprechende Daten vorliegen, sollte deshalb auch die Entwicklung des Unfallgeschehens vor und nach Einführung von Tempo 70 in die Bewertung einbezogen werden.

Hinzu kommt, dass sich entlang der Hamalandstraße zahlreiche Grundstücks- und Gewerbezufahrten sowie Einmündungen befinden. Künftig müssen Verkehrsteilnehmende beim Ausfahren zunächst den in beide Richtungen befahrenen Radweg queren und anschließend Geschwindigkeit und Entfernung der auf der Hamalandstraße herannahenden Fahrzeuge einschätzen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h steht hierfür deutlich weniger Entscheidungs- und Reaktionszeit zur Verfügung als bei Tempo 70.

Vor diesem Hintergrund sollte erneut umfassend geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hamalandstraße auch nach Abschluss der Umbaumaßnahmen dauerhaft auf 70 km/h begrenzt werden kann. Dabei sind unter anderem die Nähe der Wohnbebauung, die Grundstücks- und Gewerbezufahrten, der Zweirichtungsradweg, Querungssituationen, der Schulbusverkehr, querende Kinder sowie die Belastungen durch Motorrad- und Schwerlastverkehr als besondere örtliche Gegebenheiten einzubeziehen. Auch mögliche Begründungsansätze aus Gründen des Lärmschutzes sowie bereits hierzu vorliegende Berechnungen von Straßen.NRW sollten in die Prüfung einbezogen werden.

Im Rahmen der erneuten Prüfung sollte auch nachvollziehbar dargestellt werden, welche Streckenabschnitte und Konfliktpunkte in den bisherigen Prüfungen betrachtet wurden, welche Kriterien der Bewertung zugrunde lagen und in welchem Umfang die konkreten örtlichen Besonderheiten berücksichtigt worden sind. Eine transparente und verständliche Darstellung ist gerade dann wichtig, wenn die Prüfung am Ende zu dem Ergebnis kommen sollte, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich nicht angeordnet werden kann.

Tempo 70 stellt aus Sicht der antragstellenden Fraktionen einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Bedeutung der Hamalandstraße als leistungsfähiger Verkehrsverbindung und den berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner an Sicherheit und Lebensqualität dar. Eine Rückkehr zu Tempo 100 allein deshalb, weil der technische Ausbau der Straße dies grundsätzlich zulässt, halten wir nicht für überzeugend.

Deshalb erwarten wir, dass sämtliche rechtlich tragfähigen Begründungsansätze sorgfältig geprüft und gegebenenfalls durch aktuelle Daten und ergänzende Untersuchungen untermauert werden. Wo ein rechtssicherer Weg für Tempo 70 besteht, sollte die Stadt Bocholt ihn auch gehen.

Verfasst von:
Karin Geukes und Jannick Behrens
Sachkundige Bürger
CDU Bocholt

Unterzeichnet von:
Annette Grümer-Weyers
Fraktionssprecherin
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Gisbert Bresser
Fraktionsvorsitzender
CDU Bocholt

Frank Ignaszak & Joachim Unland
Stadtverordnete
CDU Bocholt