Änderungsantrag: Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt 8. Juni 20217. Juni 2022 Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Änderungsantrag:TOP 4: Überarbeitung der Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, folgende Punkte unter § 4 mit in die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Bocholt aufzunehmen: Für alle Kapitalanlagen der Stadt Bocholt gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen – Brundtland-Kommission.Keine direkten oder indirekten Finanzanlagen der Stadt Bocholt an solchen Unternehmen, deren Rendite auf ethisch und ökologisch besonders problematischen Geschäftspraktiken beruht.Keine Beteiligungen an Unternehmen zu halten:– die Kinderarbeit zulassen,– Militärwaffen herstellen oder vertreiben,– deren Geschäftsgrundlage auf der Extraktion, Veredelung oder dem Vertrieb von nuklearen oder fossilen Energieträgern (Ausnahme Erdgas) sowie der darauf beruhenden Mineralöl- oder Kohleprodukte extrahieren, veredeln oder vertreiben, – Schiefergasgewinnung (Fracking) betreiben.Mittelfristig:– Keine Beteiligung an Firmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, – Tierversuche bei Kosmetika durchführen oder– denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind. Begründung: Nachhaltige Anlagestrategien sind ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der UN ( SDGs). Kernbotschaften zu Divestment und nachhaltigem Re-Investment in deutschen Kommunen: 1. Doppelte Rendite kann erzielt werden – Finanzielle Rendite und positiver Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft. Dafür gibt es bereits mehrere kommunale Beispiele. 2. Divestment vermeidet Risiken – Transformationsrisiken, physische Risiken und Reputationsrisiken. 3. Divestment ist machbar – Es bedarf eines politischen Willens und Beschlusses. Die letztendliche Umsetzung gestaltete sich am Ende relativ einfach und unkompliziert. 4. Kommunen sind zentrale Akteure – Die Ziele für Nachhaltige Entwicklung können nur durch das konsequente Handeln aller Akteure, einschließlich Städten und Landkreisen, erreicht werden. Auch Bocholt steht durch die COVID-19-Pandemie vor besonderen Herausforderungen und Belastungen. Das betrifft auch eine erhöhte Haushaltsbelastung im Zusammenhang mit geringeren Einnahmen.Vor diesem Hintergrund ist es gerade jetzt angezeigt, sich mit Divestment und nachhaltigem Re-Investment zu beschäftigen. Erste Auswertungen von Scope Analysis (2020) bestätigen nachhaltigen Aktienfonds eine höhere Widerstandsfähigkeit als ihren konventionellen Pendants in der Corona-Krise. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass nachhaltige Unternehmen resilienter und weniger volatil sind als nicht-nachhaltige und damit eine sichere Anlage darstellen. Jens GrotstabelStv. Fraktionssprecher