Prüfantrag: Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer

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Bündnis 90 /die Grünen beantragen, dass die Stadtverwaltung die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke sowie die gleichzeitige Einführung einer Förderung von Betrieben beim Umstieg auf Mehrweggeschirr prüft.

Begründung

Einwegverpackungen von Speisen und Getränken verschmutzen das städtische Umfeld und belasten das Klima. Durch den Umstieg auf Mehrweggeschirr kann hingegen

  • CO2 eingespart,
  • das Müllvolumen reduziert,
  • das Müllentsorgungspersonal entlastet und
  • das Stadtbild sauberer werden.Bisherige bundespolitische Maßnahmen, wie die seit 3. Juli 2021 in Kraft getretene

Einwegkunststoffverbotsverordnung oder die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben leider nicht zu einer deutlichen Verringerung des Verbrauchs von Einwegverpackungen geführt. Bisher fehlte es an wirksamen Maßnahmen, die die reelle Nutzung von Mehrwegverpackungen fördern.

Ein solches Instrument ist die Einführung einer kommunalen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, für die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.01.2025 zur Tübinger Verpackungssteuer nun endgültig Rechtssicherheit besteht:

Kommunale Verbrauchssteuern für To-go-Einweg-Verpackungen sind rechtmäßig!

Die Steuer gilt materialunabhängig für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck(-sets) bei denen die enthaltenen Speisen und Getränke typischerweise nicht mit nach Hause genommen werden, sondern für einen Verzehr noch im Verkaufsraum, in der Nähe oder für unterwegs gedacht sind. Einweg(getränke)verpackungen, die dem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen, werden nicht besteuert. Die Steuerbeträge betragen beispielsweise:

  • 0,50 Euro für jede Einwegdose, -flasche, -becher und sonstige Einweggetränkeverpackung,
  • 0,50 Euro für jedes Einweggeschirrteil und jede sonstige Einweglebensmittelverpackung,
  • 0,20 Euro für jedes Einwegbesteck (-set) und andere Hilfsmittel.

Die Steuer muss von Verkaufsstellen und Betrieben gezahlt werden, die die oben genannten Produkte nutzen. Da die Steuer über den Verkaufspreis refinanziert werden kann, können Betriebe selbst entscheiden, ob sie die Steuer an ihre Kundschaft weitergeben oder nicht. Eine Doppelbelastung durch das duale System und die Verpackungssteuer ist somit ausgeschlossen. 

Die Verpackungssteuer hat eine Lenkungswirkung zu weniger Einwegverpackungsmüll. Das zeigen Daten zu der Anzahl mehrwegnutzender Betriebe in Tübingen. Die Anzahl der Betriebe, die Mehrwegverpackungen nutzen, ist sprunghaft angestiegen. Tübingen hat mittlerweile in Relation zur Bevölkerung die meisten mehrwegnutzenden Gastronomiebetriebe Deutschlands. Dass die Betriebe die vorhandenen Mehrwegbehältnisse auch wirklich ausgeben, zeigt die von Dezember 2021 auf Januar 2022 fast verdoppelte Nutzung der Behältnisse des Poolsystemanbieters. Im Stadtbild lässt sich ein entsprechender Rückgang des Verpackungsmülls deutlich beobachten.

Durch eine Verpackungssteuer können nicht nur Verpackungsabfallmengen reduziert und Entsorgungskosten eingespart werden, sondern auch zusätzliche Mittel für eine abfallarme Kommune gewonnen werden.

Inwiefern die hierdurch eingenommenen zusätzlichen Mittel im Gegenzug für die Förderung von Betrieben zur Einführung von Mehrweggeschirr bzw. zur Anschaffung von Spülgerätschaften genutzt werden kann, sollte ebenfalls Gegenstand der Prüfung sein. 

Für die Einführung der Verpackungssteuer muss eine Steuersatzung auf Rechtsgrundlage der kommunalen Abgabengesetze erlassen werden. In NRW bedarf die erstmalige Erhebung einer kommunalen Steuer einer Genehmigung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.