Anfrage zur Besetzung der Stelle „Referent/in des Bürgermeisters (m/w/d)“

ANFRAGE
von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ratsfraktion Bocholt und
der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bocholt.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

unter Bezugnahme auf die jüngste mediale Berichterstattung sowie die am heutigen Morgen veröffentlichte Stellenausschreibung Ihrer Verwaltung bitten wir um kurzfristige schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen. Zudem beantragen wir, diesen Sachverhalt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu setzen.

  1. Die am 20. Februar 2026 veröffentlichte Stellenausschreibung sieht eine Bewerbungsfrist bis zum 1. März 2026 vor. Dies entspricht einem Zeitraum von neun Kalendertagen (inklusive zweier Wochenenden). Wie bewertet die Verwaltung diese Fristsetzung im Hinblick auf die übliche Praxis bei Stellenausschreibungen für Positionen der Besoldungsgruppe A 13 / EG 12? Wie wird verwaltungsseitig sichergestellt, dass in diesem engen Zeitfenster eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bewerbungen, insbesondere auch von externen Kandidatinnen und Kandidaten, eingehen kann?
  2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass das Auswahlverfahren den Anforderungen aus Art. 33 Abs. 2 GG („Bestenauslese“) vollumfänglich entspricht? Wer gehört dem Auswahlgremium an und nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung der eingehenden Bewerbungen? Für welches konkrete Datum ist der reguläre Dienstantritt der oder des neuen Referenten geplant?
  3. Die Ausschreibung fordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium, merkt jedoch an, dass Abschlüsse im Bereich Verwaltungswissenschaften, Public Management, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften „vorzugsweise“ erwartet werden. Bedeutet dies, dass auch Bewerberinnen und Bewerber mit gänzlich anderen fachlichen Schwerpunkten (und ohne formale Verwaltungserfahrung) gleichwertige Chancen im Auswahlverfahren haben? Wurde das Anforderungsprofil im Vergleich zur Stellenbeschreibung der vorherigen Stelleninhaberin verändert oder angepasst? Falls ja, warum?
  4. Ihre Verwaltung wird öffentlich mit dem Bekenntnis zum „Grundsatz der Bestenauslese“ zitiert. Können Sie verbindlich garantieren, dass zum aktuellen Zeitpunkt keinerlei personelle Festlegung, Vorentscheidung oder Zusage zugunsten einer bestimmten Person getroffen wurde?
  5. Haben Sie vor Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gegenüber Dritten eine bestimmte Person im Zusammenhang mit dieser Stelle namentlich genannt, deren künftige Besetzung in Aussicht gestellt oder eine entsprechende Erwartungshaltung vermittelt?
  6. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko möglicher Konkurrentenklagen nach § 123 VwGO für den Fall, dass unterlegene Mitbewerber aufgrund der Rahmenbedingungen den Eindruck gewinnen könnten, das Verfahren sei nicht vollständig ergebnisoffen geführt worden?

Begründung:

Die Position der oder des persönlichen Referenten im Bürgermeisterbüro ist eine wichtige Schlüsselstelle mit weitreichenden strategischen und koordinierenden Aufgaben. Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Bewerber einen Anspruch auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Einhaltung dieses Grundsatzes der Bestenauslese ist zwingend erforderlich, um die Qualität und Neutralität der Verwaltung zu sichern.

Mit der gewählten Bewerbungsfrist von neun Tagen sowie der Ausgestaltung des Anforderungsprofils entstehen Fragen zur verfahrenstechnischen Umsetzung dieses Grundsatzes. Eine klare, transparente und rechtssichere Darstellung des geplanten Verfahrensablaufs liegt im Interesse aller potenziellen Bewerberinnen und Bewerber, schützt das Vertrauen in die Verwaltung und bewahrt die Stadt Bocholt vor möglichen finanziellen und rechtlichen Risiken.

Unterzeichnet von:

Annette Grümer-Weyers
Fraktionssprecherin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bocholt

Gisbert Bresser
Fraktionsvorsitzender
CDU Bocholt