Antrag: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Loikumer Weg in Bocholt 


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kerkhoff,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen hiermit die Ausweisung des Loikumer Wegs im Stadtteil Mussum – im Abschnitt zwischen der Einmündung Bömkesweg und dem Ende des Wohnbereichs hinter der Einmündung Grüner Weg – als Tempo-30-Zone. 

Begründung: 

In den vergangenen Jahren ist das Verkehrsaufkommen auf dem Loikumer Weg spürbar angestiegen. Mit der Erschließung des neuen Wohngebietes, das über die Backesstraße und die Haydnstraße direkt an den Loikumer Weg angebunden ist, wird sich dieser Trend weiter deutlich verstärken. Die Lage des neuen Quartiers in direkter Nähe zum Loikumer Weg wird zwangsläufig zu einer erhöhten Verkehrsbelastung führen – insbesondere durch Ziel- und Quellverkehr von Anwohnenden.

Zusätzlich befinden sich die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten für die tägliche Grundversorgung im Zentrum von Biemenhorst, was zu weiteren Fahrten entlang des Loikumer Wegs führt – nicht nur durch die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebiets, sondern auch durch Lieferverkehre und Besuchsverkehr.

Besonders besorgniserregend ist dabei die Sicherheitslage für die vielen Familien und Kinder, die in diesem Gebiet wohnen. Immer wieder werden wir von Eltern angesprochen, die sich Sorgen um die Verkehrssicherheit im Bereich des Loikumer Wegs machen. Die aktuell erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h steht in einem klaren Widerspruch zur realen Gefahrenlage für Fußgänger und Radfahrende, insbesondere an den Übergangsstellen zur Backesstraße und Haydnstraße. 

Rechtlicher Rahmen: 

Mit der am 14. Juni 2024 beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurde die Grundlage für eine flexiblere und bedarfsgerechtere Anordnung von Tempo-30- Zonen im innerstädtischen Bereich geschaffen. Die Novelle ermöglicht es den Kommunen, verstärkt auf örtliche Gegebenheiten und Sicherheitsbedenken einzugehen. Insbesondere hochfrequentierte Bereiche, Wohngebiete mit Schulwegen und Fußgängerüberwegen können nun einfacher als Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden – selbst ohne den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage.

Der betroffene Abschnitt des Loikumer Wegs erfüllt alle diese Kriterien:

• hohe Verkehrsdichte durch gewachsene und neue Wohnbebauung,
• erheblicher Fuß- und Radverkehr – insbesondere von Kindern und Familien,
• Querungsbedarfe zu den anliegenden Straßen und Wohngebieten,
• Nähe zu Schulwegen und sozialen Einrichtungen. 


Annette Grümer-Weyers
Jan Felix Hardebusch
Olaf Heisterkamp
Gisela Lehmkuhl
Thomas Schülingkamp
Vera Timotijevic
Ausschussmitglieder 

Michael Jansen
Fraktionssprecher

Jens Grotstabel
Stadtverordneter